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Hamburg - Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (OLG, in Berlin Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Oberlandesgerichte wurden in Deutschland mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 eingerichtet. In Preußen gab es Oberlandesgerichte als oberste Provinzialgerichte seit 1808, die von 1723 bis 1808 Regierung hießen. Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird es in Organleihe als „Unteres Bundesgericht“ tätig. Das OLG verfügt über Zivil- und Strafsenate nach § 116 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG. Bei den Oberlandesgerichten sind zudem die Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet.

Hanseatisches Oberlandesgericht






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