Ich habe Mitte Januar ein Haus gekauft. Wenig später rief jemand von der bestehenden Wohngebäudeversicherung (VGH) an, den ich bei dieser Gelegenheit um die Zusendung der Versicherungsvertragsdetails bat. Dies ist erst heute im Rahmen des Versicherungsscheins erfolgt - bis gestern lagen mir keinerlei Detailinformationen zu dieser Versicherung vor.
Zwischenzeitlich (Mitte März) informierte mich die VGH, dass meine Kündigungsfrist abgelaufen sei, da ich (das habe ich in den turbulenten Monaten der Kaufphase i.d.T. vergessen) es versäumt habe, der VGH meine Eintragung ins Grundbuch zu melden. Darin sah ich jedoch kein Problem, da ich von einer einjährigen Laufzeit ausging.
Bei Erhalt des heutigen Versicherungsscheins fiel ich jedoch aus allen Wolken: Da ist von einem "Ablauf des Versicherungsschutzes" zum 01.01.2014(!) die Rede.
Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht habe?
Falls nein: Wie ist es rechtlich zu rechtfertigen, dass bei Hauskauf die alte Versicherung dem Käufer eine mehrjährige Versicherung aufs Auge drücken kann, ohne zuvor trotz Bitte Details zur Versicherung, insbesondere die Laufzeit, zu nennen?
Danke.
Hauskauft: Wohngebäudeversicherung will mich offenbar 3 Jahre "zwangsverpflichten"
Re: Hauskauft: Wohngebäudeversicherung will mich offenbar 3 Jahre "zwangsverpflichten"
Bei einem Hauskauf geht die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers automatisch auf Sie über. Man hatn aber ab der Grundbuchumschreibung einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht. Man kann den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Man muss sich eben kümmern
Man muss sich eben kümmern