Hallo Forum
ich bin wohl der Erste
wir haben eine Eigentums Whg. mit ca 20 weiteren Eigentümern zusammen. Der Verwalter hat eine neue Eingangstür bestellt und auch neue Briefkästen montiert. Wir haben davon erst erfahren als es fertig war. Auf Nachfrag hat der Verwalter gesagt das es alles in Ordnung sei und mit dem Beirat abgesprochen.
Geht das so einfach, ich vermute mal das es teuer war und wir die Kosten tragen müssen.
Wir haben jedoch kein Geld, da wir die Wohnung erst gekauft haben. Wir wollen auch nicht gleich Ärger anfangen.
Hat jemand einen Rat
Umbaumaßnahme Beirat entscheidet
Re: Umbaumaßnahme Beirat entscheidet
Hallo
wir haben auch so einen Beirat. Lies mal
(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
mehr hat der nicht zu tun. Er kann nichts genemigen oder selber entscheiden.
Otto
wir haben auch so einen Beirat. Lies mal
(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
mehr hat der nicht zu tun. Er kann nichts genemigen oder selber entscheiden.
Otto
Re: Umbaumaßnahme Beirat entscheidet
Hallo Erster
Der Beirat hat nichts zu entscheiden, das ist die Aufgabe des Verwalters. Der kann das aber an den Verwalter delegieren.
Aber auch der Verwalter kann nichts "bauen". Seine Aufgabe ist der Unterhalt der Anlage. Ist die alte Tür so defekt das sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen konnte kann er sie ohne Rücksprache ersetzen. Er kann dann auch dem Beirat damit beauftragen sich darum zu kümmern.
Dabei sind kaufmännische Gepflogenheiten wie der Preisvergleich einzuhalten.
ABER
Bevor man die Welle macht sollte man sich fragen ob die Gemeinschaft nach einem Beschluss den Umbau sowieso genehmigt hätten.
Dann würde man zwar gewinnen um danach wieder zu verlieren. Es würde also nur weiteres Geld verschleudert. Bei einem Prozess wäre man ja Kläger und Beklagten - man kann also nichts gewinnen.
Also erst man rechnen
Klaus
Der Beirat hat nichts zu entscheiden, das ist die Aufgabe des Verwalters. Der kann das aber an den Verwalter delegieren.
Aber auch der Verwalter kann nichts "bauen". Seine Aufgabe ist der Unterhalt der Anlage. Ist die alte Tür so defekt das sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen konnte kann er sie ohne Rücksprache ersetzen. Er kann dann auch dem Beirat damit beauftragen sich darum zu kümmern.
Dabei sind kaufmännische Gepflogenheiten wie der Preisvergleich einzuhalten.
ABER
Bevor man die Welle macht sollte man sich fragen ob die Gemeinschaft nach einem Beschluss den Umbau sowieso genehmigt hätten.
Dann würde man zwar gewinnen um danach wieder zu verlieren. Es würde also nur weiteres Geld verschleudert. Bei einem Prozess wäre man ja Kläger und Beklagten - man kann also nichts gewinnen.
Also erst man rechnen
Klaus