Die unzulässige Beeinträchtigung liegt dann schon vor wenn Locher in den Fensterrahmen gebohrt werden. Sie entschied das Amtsgericht München. Das Gericht schlug den Kauf einer Innenklimaanlage vor.
Im verhandelten Fall ging es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine Bewohner der Erdgeschosswohnung. Dem Beklagten stand ein Sondernutzungsrecht an ihrer Terrasse zu. Im Mai 2018 baute die Beklagte ohne Nachfrage oder Zustimmung der anderen Eigentümer eine Klimaanlage auf der Terrasse an. Die Leitungen gingen durch den Fensterrahmen und dann in den Keller. Die Klimaanlage wurde zusätzlich mit holz verkleidet. Sie war aber wohl hörbar was einen Nachbarn störte.
In einer nachfolgenden Eigentümerversammlung wurde der Antrag der Beklagten auf nachträgliche Genehmigung des Einbaus der Klimaanlage mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig wurde der Hausverwalter angewiesen das gerichtliche Durchsetzung des Beseitinungsanspruch zu beantragen.
In der Eigentumserklärung ist die Nutzung der Terrasse entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Bauliche Veränderungen durften nicht einseitige vorgenommen werden.
Die zuständigen Richter am Amtsgericht München gab der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagten, die auf der Sondernutzungsfläche vor ihrer Erdgeschosswohnung installierte Klimaanlage einschließlich Einhausung und Versorgungsleitungen zu beseitigen und die Durchdringung der Fassade wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Die Begründung der Beklagten auf den gesundheitlichen Bedarf einer Klimaanlage taten die Richter mit der Verwendung einer Fensterklimaanlage an.
Das Urteil ist nach Verwerfung der Berufung rechtskräftig.
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In der Eigentumserklärung ist die Nutzung der Terrasse entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Bauliche Veränderungen durften nicht einseitige vorgenommen werden.
Die zuständigen Richter am Amtsgericht München gab der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagten, die auf der Sondernutzungsfläche vor ihrer Erdgeschosswohnung installierte Klimaanlage einschließlich Einhausung und Versorgungsleitungen zu beseitigen und die Durchdringung der Fassade wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
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